Gemeinschaftskonto: Wann macht es Sinn? – Die Vor- und Nachteile

Ehepaar | © panthermedia.net /halfpoint

Ein Paar zieht zusammen und der Haushalt wird zusammengelegt. Vielleicht plant das Paar sogar eine Hochzeit. Freunde entschließen sich, eine Wohngemeinschaft zu gründen. Was haben die Situationen gemein? In beiden Fällen stellen sich die Fragen: Macht ein Gemeinschaftskonto Sinn? Welche Vor- und Nachteile bringt es, sein Guthaben gemeinsam auf einem Konto zu verwalten? Das lesen Sie hier. 

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Wir versuchen in diesem Artikel möglichst umfangreich das Thema zu beleuchten, was mit nur einem Beitrag aber recht schwierig ist. Weitere sehr gute Informationen zum passenden Gemeinschaftskonto gibt es aber zum Beispiel bei vr.de. In einem sind wir uns auf jeden Fall einig; ein Gemeinschaftskonto oder auch Partnerkonto ist im Prinzip ein normales Girokonto. Einzig die Anzahl der Kontoeigentümer ist verschieden. Beim Einzelkonto gibt es nur einen Inhaber, der sein Geld alleinig verwaltet. Dieser kann anderen Personen eine Vollmacht für bestimmte Transaktionen erteilen. Wenn es aber um essentielle Änderungen geht, bspw. wenn das Kontomodell geändert werden soll, entscheidet einzig und allein der Kontoinhaber.

Beim Gemeinschaftskonto sind beide Partner die Eigentümer. Dies ist rechtlich relevant: Beide Partner sind bevollmächtigt das Geld auf Ihrem Konto zu verwalten. Das heißt, sie können beide jederzeit über das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto verfügen, abbuchen, überweisen u. v. m. Sie haften auch gemeinsam für den festgelegten Überziehungsrahmen. Nimmt ein Kontoinhaber den Dispokredit in Anspruch, sind beide verantwortlich für die Rückzahlung des Darlehens.

Partnerkonto bei gemeinsamem Haushalt möglich

Ein gemeinsamer Haushalt ist die Voraussetzung für ein Gemeinschaftskonto. Per Definition ist das eine übereinstimmende Meldeadresse. Die Partner müssen also zusammenwohnen und zusammenleben. Wie die Eigentümer des Kontos miteinander in Verbindung stehen, ist nicht relevant. Auch für eine Wohngemeinschaft kann ein gemeinsames Konto nützlich sein.

Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Gemeinschaftskonto?

Gerade vor der Eheschließung fallen einige Kosten an, die sich die Ehegatten möglicherweise teilen möchte. Die Miete für den Festsaal, Gebühren für die Trauung, das Brautkleid,  ein neuer Anzug für den Bräutigam. Auch Dekoration, die Band, das Festtagsessen, die Ringe für beide Partner und die Flitterwochen wollen bezahlt sein. Für die Hochzeitsplanung können Sie das Gemeinschaftskonto also sicher gut gebrauchen. Wenn Sie schon mit Ihrem Partner zusammenwohnen, haben Sie vielleicht schon eines. Das Guthaben des Gemeinschaftskontos wird durch den schönsten Tag Ihres Lebens etwas strapaziert. Doch das ist es allemal wert.

Spätestens sobald Sie in den „gemeinsamen vier Wänden“ leben, fallen regelmäßige gemeinsame Kosten an. Ist der Umzug gut überstanden, bietet sich der gemeinsame Gang zur Bank an. Mit der neuen Adresse können die Partner ihr gemeinsames Konto eröffnen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie ein neues Konto eröffnen oder Ihre bisherigen Konten zusammenlegen möchten

Transparenz für die gemeinsamen Kosten für Ehegatten und sonstige Partner

Gemeinsame Kosten | © panthermedia.net /Andriy Popov
Gemeinsame Kosten | © panthermedia.net /Andriy Popov

Viele Ehepaare bezahlen ihre monatlichen Kosten vom Guthaben des Gemeinschaftskontos.

Laufende Ausgaben sind beispielsweise

  • Miete
  • Strom
  • Internet
  • Versicherungen
  • Auto
  • Einkäufe (Lebensmittel, Putzmittel, Gartengeräte, Einrichtung, etc.)
  • Ausgaben für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf, usw.)
  • Ausflüge
  • Urlaub
  • Abonnements, Mitgliedschaften

Überblick für beide Partner durch ein gemeinsames Konto

Beim Gemeinschaftskonto können beide Kontoinhaber den aktuellen Kontostand prüfen. Sie haben jederzeit den Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Jeder kann zum vereinbarten Zeitpunkt seinen Beitrag auf das gemeinsame Konto überweisen. Die Eheleute oder Lebenspartner teilen sich so fair die monatlichen Fixkosten. Vermieter, Energieversorger und Telekommunikationsanbieter können die Lastschriften direkt vom Guthaben des gemeinsamen Kontos abbuchen. Die Handhabung für die Haushaltskosten ist dadurch einfach und übersichtlich.

Verteilung der Finanzlast

Die Gehaltszahlung für den Monat ist da? Übertragen Sie Ihren Anteil an den monatlichen Kosten direkt auf das gemeinsame Konto. So bleibt der Kontostand relativ stabil. Die Abbuchung größerer Beträge ist dann kein Problem. Ein Einzelner müsste hier vielleicht kurzzeitig sein Dispokredit in Anspruch nehmen. Beim Gemeinschaftskonto verlagert sich die Finanzlast auf mehrere Schultern.

Kein gemeinsames Konto ohne gegenseitiges Vertrauen

Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis für eine gemeinsame Kontoführung. Von Vorteil ist es auch, wenn die beiden Ehepartner schon vor der Kontoeröffnung Absprachen treffen. Viele Paare legen fest, wie viel seines monatlichen Einkommens jeder auf das gemeinsame Konto überweist. Über das Guthaben auf dem Konto verfügen beide Eigentümer in den kommenden Wochen so, wie sie es vereinbart haben.

Es sollte vorher klar sein, ob sich jeder an die Regeln hält. So lassen sich Konflikte zwischen Ehepaaren wegen nicht abgesprochenen Einzelausgaben vermeiden. Einige Paare oder WG-Bewohner halten ihre Vereinbarung schriftlich fest. So erhalten die Regeln mehr Gewicht. Außerdem können alle Kontoinhaber im Zweifelsfall immer nachlesen, was sie gemeinsam festgelegt haben. Wer sich rechtlich absichern möchte, macht einen Partnervertrag. Dort werden die Details der Finanzen schriftlich fixiert.

Welches Kontomodell: Alltagstauglichkeit vs. „Die Nummer Sicher“

Konto / Gemeinschaftskonto | © panthermedia.net /Randolf Berold
Konto / Gemeinschaftskonto | © panthermedia.net /Randolf Berold

Es gibt zwei Varianten des Gemeinschaftskontos: Das UND- und das ODER-Konto. Führen Sie und Ihr Lebenspartner ein UND-Konto, müssen immer beide Kontoinhaber bei allen Aufträgen schriftlich zustimmen. Für den Familienalltag ist diese Variante eher unpraktisch. Vielleicht ist ein Ehepartner gerade auf Geschäftsreise oder im Krankenhaus. Plötzlich kann der andere keine Transkationen vornehmen. Dieses Kontomodell eignet sich eher im geschäftlichen Rahmen. Die Geschäftspartner beugen so Missbrauch vor. Stiftungen und Vereine benutzen diese Variante in der Praxis häufig. Eheleute und Partner gewähren sich in der Regel einen Vertrauensvorschuss. Deshalb wählen sie meist das ODER-Kontomodell.

Hier dürfen beide Inhaber unabhängig voneinander über das Guthaben verfügen. Sie benötigen für Bargeldabhebungen oder Überweisungen nicht die Zustimmung des anderen Partners. Nur im Fall einer Kontoauflösung müssen beide Ehepartner zustimmen. Jeder der Eigentümer kann die Einzelverfügungsvereinbarung bei der Bank widerrufen. Von da an können die Kontoinhaber nur noch gemeinsam Aufträge vornehmen. Sprich: Das ODER-Konto kann jederzeit in ein UND-Konto umgewandelt werden. Bei einem UND-Konto müssen alle Kontoinhaber einer Umwandlung zustimmen. Dann können die Partner auf ein ODER-Konto umzusteigen.

Neues Gemeinschaftskonto eröffnen oder Einzelkonto umwandeln

Ein Ehepartner kann sein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln. Dafür nimmt er Kontakt mit der Bank auf. Die künftigen Eigentümer legen beide ihre Ausweispapiere vor und bestätigen ihr Anliegen schriftlich. Der neue Kontoinhaber erhält die gleichen Rechte und Pflichten, wie der bisherige Eigentümer des Girokontos. Die meisten Paare entscheiden sich für ein separates Konto. Beide behalten ihr privates Girokonto und eröffnen zusätzlich ein Gemeinschaftskonto. Bei der Kontoeröffnung werden beide Partner als gleichberechtigte Kontoinhaber eingetragen. Eine dritte Möglichkeit ist, alle Einkünfte und Ausgaben künftig nur noch über das Gemeinschaftskonto zu verwalten. In diesem Fall kündigen beide Eheleute ihre privaten Girokonten. In der Praxis nutzen wenige Paare diese Option.

Zusammen sparen mit dem gemeinsamen Konto

Ein gemeinsames Girokonto spart möglicherweise Kontogebühren. Das gilt aber nur dann, wenn die Eheleute ihre kostenpflichtigen Einzelkonten kündigen. Viele Banken bieten heutzutage kostenlose Girokonten an. Sie können also auch ein kostenloses Gemeinschaftskonto eröffnen. Prüfen Sie, ob die Bank dafür bestimmte Bedingungen erhebt. Einige Anbieter setzen dafür beispielsweise ein Mindestgeldeingang im Monat voraus. Genaues Hinsehen beim Vergleich lohnt sich. Manche Anbieter richten für Guthaben zusätzlich ein gratis Tagesgeldkonto ein. So können Sie und Ihr Partner gemeinsam Guthaben ansparen.

Zusätzliche Kontoführungsgebühren vermeiden

Kontoführungsgebühren | © panthermedia.net /photographyMK
Kontoführungsgebühren | © panthermedia.net /photographyMK

Die meisten Paare entscheiden sich dafür, ihre eigenen Konten zu behalten und zusammen ein neues Partnerkonto zu eröffnen. Achtung – auch bei einem kostenlosen Girokonto fallen gegebenenfalls weitere Gebühren an. Partner- oder Kreditkarten können einen gewissen Betrag im Jahr kosten. Auch im In- und Ausland Bargeld abzuheben, kann kostenpflichtig sein. Reicht es Ihnen, wenn Vermieter und Co. Beträge von Ihrem Konto abbuchen können? Oder benötigen Sie eine Kreditkarte, um größere Anschaffungen zu finanzieren? Werden Sie im Urlaub Geld von Ihrem Gemeinschaftskonto abheben? Prüfen Sie deshalb die Konditionen der Anbieter und besprechen Sie, was zu Ihnen passt.

Alleingänge fallen erst im Nachhinein auf

Beim ODER-Gemeinschaftskonto kann jeder der Eheleute oder Lebenspartner allein Transaktionen vornehmen. Und zwar, ohne den anderen vorher zu fragen. Kann einer der Kontoeigentümer schlecht mit Geld umgehen, stellt dies ein Risiko dar. Um es klar zu sagen: Beide Inhaber des Kontos haften gleichermaßen für Schulden. Nehmen Sie lieber Abstand von einem gemeinsamen Konto, wenn Sie Bedenken verspüren. Wer sich nicht gut genug kennt, sollte zumindest klare Regeln für die Nutzung des Gemeinschaftskontos aufstellen. Oder solange darauf verzichten, bis das Bauchgrummeln bei dieser Entscheidung vergangen ist.

Im Fall der Fälle: Trennung und Scheidung

Das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto gehört nicht automatisch beiden Ehepartnern je zur Hälfte. Wem welcher Anteil des Guthabens gehört, klären die zukünftigen Ehemaligen untereinander. Oder mit ihrem Anwalt. Gibt es bei einer Scheidung offene Schulden, wendet sich die Bank an den finanzstärkeren Partner. Auch wenn dieser die Schulden nicht verursacht hat.

Fazit zum gemeinsamen Konto: Nützlich, aber nicht notwendig

Die Haushaltsausgaben fair aufteilen und Transparenz schaffen – das kann ein Gemeinschaftskonto für Ehepaare. Außerdem verteilt sich die monatliche Finanzlast auf alle Kontoinhaber. Der Einzelne muss nicht allein größere Beträge stemmen. Verschiedene Kontomodelle erlauben unterschiedlich viel Freiraum für die Eheleute oder Lebenspartner. Beim UND-Modell gestalten sich Transaktionen im Alltag schwierig. Vor jedem Vorgang müssen sich die Eigentümer des Kontos abstimmen. Anschließend müssen sie die Transaktion gemeinsam vornehmen.

Eher ODER-Modell als UND-Modell mit Ehepartner

So ist ein Missbrauch des Guthabens nicht möglich. Allerdings stehen die Eheleute vor Schwierigkeiten, wenn ein Partner nicht verfügbar ist. Das ODER-Modell erlaubt beiden Kontoinhabern unabhängig voneinander über das Geld auf dem Konto zu verfügen. Die meisten Paare wählen wegen der Alltagstauglichkeit diese Variante. Riskant ist hier allerdings, dass beide Partner gleichermaßen für Schulden haften. Alleingänge kann der andere Partner nicht verhindern. Klare Absprachen und gegebenenfalls schriftliche Vereinbarungen helfen hier weiter. Wirklich Geld sparen kann man durch ein Gemeinschaftskonto nur dann, wenn man die Einzelkonten kündigt.

Kostenloses Girokonto & gemeinsames Konto: Überblick behalten

Viele Anbieter werben mit kostenlosen Girokonten. Deshalb behalten viele Paare ihre Einzelkonten und richten ein zusätzliches Gemeinschaftskonto ein. Einige Anbieter liefern zum Beispiel durch Gratis-Sparkonten Anreize dafür, gemeinsam Geld zur Seite zu legen. Die Vorteile eines gemeinsamen Kontos lassen sich auch durch alternative Methoden leicht erreichen. Beispielsweise können die Ehepartner per Smartphone-App ihre Einkünfte und Ausgaben überwachen. Transparenz und Dokumentation sind so auch gegeben. Viele der Haushaltsbuch-Apps bieten mittlerweile zusätzliche Benefits, wie zum Beispiel eine Jahres-Vorschau. Damit sind sie dem Standard-Kontoauszug voraus.

Für einen funktionierenden Haushalt ist ein Gemeinschaftskonto nützlich – aber längst kein Muss mehr.