Der Tag danach – Was ändert sich formell nach der Hochzeit?

Hochzeit | © panthermedia.net /Monkeybusiness Images

Die eigene Hochzeit zählt zu den schönsten Momenten im Leben. Braut und Bräutigam dürfen sich auf ein rauschendes Fest mit Freunden und Verwandten freuen. Viele Brautpaare nehmen sich nach der Hochzeit Zeit für sich, um in die Flitterwochen zu fahren oder Dinge zu organisieren. Darunter fallen nicht nur das Bezahlen der Hochzeitslocation und das Auspacken der Geschenke, sondern auch diverse Behördengänge und Ähnliches. Es stehen einige Änderungen nach der Hochzeit an wie etwa die Namensänderung, eine neue Steuerklasse, Versicherungen und Co., die informiert werden sollten, u. v. m. Damit Sie den Überblick über die Formalitäten behalten, erhalten Sie nachfolgend wichtige Informationen rund um die Änderungen nach der Hochzeit. Eine Checkliste wird Ihnen dabei helfen, nichts außen vor zu lassen. 

Diese Änderungen nach der Hochzeit sind für die neuen Eheleute wichtig

Die Planung der Hochzeit kann viel Zeit und Kraft kosten. Nichtsdestotrotz stehen auch nach der Hochzeitsfeier einige Dinge wie Behördengänge an, die mehr oder weniger in den nächsten Tagen und Wochen erledigt werden sollten. Um den Überblick zu behalten, sollten Sie bereits vor der Eheschließung mit Ihrem zukünftigen Ehepartner eine Checkliste ausarbeiten. Auf dieser Checkliste sollten die wichtigsten Formalitäten stehen, die eine Änderung benötigen. Manche Dinge auf der Checkliste können auch vor der Eheschließung beantragt werden. Welche das sind und wie Sie dabei vorgehen können, erfahren Sie im Weiteren.

Die Namensänderung

Ehepaar | © panthermedia.net /contact@alexhreniuc.ro
Ehepaar | © panthermedia.net /contact@alexhreniuc.ro

Mit einer Heirat tauchen viele Änderungen auf. Eine der prägnantesten ist die Änderung des Namens. Die Wahl des Namens ist eine entscheidende Rolle und sollte nicht als selbstverständlich hingenommen werden. Die zukünftigen Ehepartner sollten besprechen, welchen Namen sie tragen wollen. Dabei sollten auch Kinder, die in die Ehe gebracht werden, berücksichtigt werden. Ein Familienname, der einmal eingetragen ist, kann nicht mehr geändert werden. Aus diesem Grund sollte diese Entscheidung reiflich überlegt sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung, die im Folgenden aufgelistet werden.

1. Namen des Ehepartners annehmen

Der Nachname eines Ehepartners kann angenommen werden. Bei der standesamtlichen Trauung wird gefragt, welcher Name dafür in Frage kommt.

Hier ein Beispiel:

Herr Meier heiratet Frau Schmidt. Er trägt von nun an den Namen Schmidt bzw. sie den Namen Meier. Hat das Ehepaar Kinder, tragen sie den gleichen Familiennamen.

2. Behalten beider Nachnamen

Neben der Namensänderung besteht die Möglichkeit, dass beide Ehepartner ihren Namen behalten. Kinder erhalten dann den Namen des Vaters oder der Mutter. Alle Kinder müssen aber den gleichen Nachnamen tragen.

Hier ein Beispiel:

Herr Meier und Frau Schmidt bleiben bei ihren ursprünglichen Nachnamen. Sie sind rechtmäßig getraute Eheleute. Die Kinder heißen entweder Meier oder Schmidt.

3. Doppelname

Einer der beiden Ehepartner kann einen Doppelnamen tragen. Das gilt jedoch nicht für beide Ehepartner. Ein Nachname, der bereits aus einem Doppelnamen besteht, kann nicht einen weiteren Namen tragen. So ist Meier-Krumpen nicht mit Schmidt vereinbar zu Meier-Krumpen-Schmidt.

Dasselbe gilt für gleiche Nachnamen, die rechtlich gesehen keinen Doppelnamen erlauben. Zum Beispiel ist Meier-Meier nicht gestattet, wenn beide zufällig den gleichen Nachnamen haben.

4. Im Falle einer Scheidung

Tritt der unschöne Fall einer Scheidung ein, darf der Familienname weitergetragen werden. Möchte der oder die Geschiedene noch einmal heiraten, darf der neue Ehepartner den Familiennamen nicht annehmen.

Zum Beispiel:

Frau Meier, geborene Schmidt, lässt sich scheiden. Sie heiratet Herrn Kaiser, der den Namen Meier nicht annehmen darf. Das gilt auch für zukünftige Kinder des Paares. Der Nachname Meier darf also nicht zum Familiennamen werden. Die bereits erwähnten Optionen stehen beiden weiterhin zur Verfügung.

Ist sich das Paar am Tag der Eheschließung nicht sicher, welchen Nachnamen es fortan tragen möchte, muss eine beglaubigte Erklärung vorgelegt werden.

Ausweise ändern lassen

Symbolbild, Besprechung | © panthermedia.net /Fabrice Michaudeau
Symbolbild, Besprechung | © panthermedia.net /Fabrice Michaudeau

Nach der Hochzeit ist vor der Hochzeit: Viele Ausweise können Sie bereits vor der Eheschließung ändern lassen. Dazu zählen z. B.:

  • der Personalausweis
  • der Reisepass
  • die Versicherungskarte der Krankenkasse
  • die Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel
  • der Büchereiausweis

Für den neuen Personalausweis gehen Sie einfach in das zuständige Rathaus, Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro in Ihrer Stadt. Das Beantragen dauert in der Regel nicht lange, da es sich nur um die Namensänderung handelt. Die anderen Daten wie etwa Augenfarbe, Größe, Adresse etc. verändern sich meist nicht. Das macht die Ausstellung des neuen Personalausweises einfach. Bringen Sie ein neues Lichtbild mit, das den neuen Normen für einen Personalausweis entspricht. Der alte Personalausweis behält bis zu Ausstellung des neuen seine Gültigkeit.

Das Gleiche gilt für einen neuen Reisepass. Viele Brautpaare fliegen nach der Trauung in die wohl verdienten Flitterwochen. Eine Reise außerhalb der EU benötigt daher einen Reisepass mit dem neuen Namen. Aus diesem Grund sollte die Beantragung der neuen Pässe ganz oben auf Ihrer Checkliste stehen.
Etwas weiter unten auf der Checkliste können Dinge vermerkt werden, die Sie nicht so häufig in Anspruch nehmen. Dazu zählt z. B. der Bücherei- oder Videotheksausweis, die auch nach der Eheschließung geändert werden können.

Die Versicherungskarte der Krankenkasse hingegen sollte ebenfalls so schnell wie möglich geändert werden. Im Notfall sind Sie dazu verpflichtet, eine gültige Krankenkassenkarte vorzuzeigen. Das gilt vor allem bei der Einlieferung in ein Krankenhaus. Aber auch der Hausarzt darf keine Patienten annehmen, die keine gültige Krankenkassenkarte aushändigen können. Diese Versicherungskarte muss neuerdings ein gültiges Lichtbild von Ihnen aufweisen. Ihre Krankenkasse schickt Ihnen unverzüglich und meist kostenlos eine neue Chipkarte zu Ihnen nach Hause.

Steuerklasse ändern

Auf Ihrer Checkliste sollte auch die Änderung der Steuerklasse stehen. Mit einer Heirat fallen Sie oder Ihr Partner möglicherweise in eine neue Steuerklasse. Das hat viele Vorteile und spart einiges an Geld. Die frisch vermählten Ehepartner können nach der Eheschließung allerdings nicht mehr in der Steuerklasse 1 bleiben. Sind beide Ehepartner berufstätig, fallen sie automatisch in die Steuerklasse 4. Ist nur einer der beiden berufstätig, zahlt er oder sie die niedrigsten Abzüge in der Steuerklasse 3.

Darüber hinaus haben Ehepartner die Möglichkeit, einen Antrag auf eine andere Einteilung der Steuerklasse beim Finanzamt zu stellen. So bleibt es Ihnen freigestellt, dass einer in die Steuerklasse 3 und der andere in die Steuerklasse 5 aufgenommen wird. Das lohnt sich vor allem bei unterschiedlich hohen Gehältern. Nach der Eheschließung dürfen Sie auch das sogenannte Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Dabei bleiben beide in der Steuerklasse 4 und zahlen wie gewohnt die Lohnsteuer. Nach der Steuererklärung erhalten beide meist eine Rückzahlung und sparen kräftig Geld.

Bei der Steuererklärung ist es wichtig, die Namensänderung anzugeben. Damit weiß nun auch das Finanzamt über die Eheschließung der beiden Ehepartner Bescheid. Sind Sie sich nicht sicher, wie das Ganze von statten geht? Dann fragen Sie Ihren Steuerberater, der Sie über die Änderung der Steuerklasse informiert. Auch das Finanzamt bietet Beratungsgespräche an, um Fehler bei der Wahl der Steuerklasse oder Steuererklärung zu vermeiden.

Arbeitgeber informieren

Symbolbild, Einigung | © panthermedia.net /Marc Dietrich
Symbolbild, Einigung | © panthermedia.net /Marc Dietrich

Darüber hinaus sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über die Änderung informieren. Nicht nur die Namensänderung ist für das Personalbüro des Arbeitgebers entscheidend, sondern auch die Änderung der Steuerklasse. Hinzu kommen neue Drucke von Visitenkarten, einem neuen Mitarbeiterausweis und eine Änderung auf der firmeneigenen Webseite. Oftmals werden die Mitarbeiter mit Foto und Namen auf der Webseite präsentiert. So wird verhindert, dass Kunden Sie mit dem alten Namen ansprechen. Pflegen Sie gute Kontakte zu den Kunden, möchten diese Ihnen gerne zur Hochzeit gratulieren.

Führerschein und Fahrzeugpapiere

Neben dem Personalausweis und der Krankenkassenkarte ist der Führerschein einer der wichtigsten Ausweise, die wir tagtäglich benötigen. Der Führerschein muss stets bei sich getragen werden. Auf Verlangen ist er sofort auszuhändigen. Auf dem Führerschein sollte der neue Name angegeben sein, um bei einer Routinekontrolle und Co. überprüft werden zu können.

Den neuen Führerschein können Sie bei der zuständigen KFZ-Prüfstelle in Ihrer Nähe beantragen. Das können Sie auch bereits vor der Trauung unternehmen. Je mehr Behördengänge Sie vor der Hochzeit erledigen, desto entspannter sind die Flitterwochen. Darüber hinaus ist die Ausstellung der Fahrzeugpapiere auf den neuen Namen nötig. Das kann in der gleichen Prüfstelle unternommen werden. Damit können Sie gleich zwei Häkchen setzen.

Versicherungen aller Art

Nicht nur die Krankenkasse möchte über die Namensänderung nach der Hochzeit Bescheid wissen, sondern auch alle anderen Versicherungen. Dazu zählen z. B.:

  • die Hausratversicherung
  • die private Haftpflichtversicherung
  • die Lebensversicherung
  • die Rentenversicherung
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • usw.

Wer eine Immobilie besitzt, sollte auch die Wohngebäudeversicherung ummelden. Das Gleiche gilt für Hundebesitzer, die eine Hundehaftpflicht führen müssen. Das ist nicht in allen, aber in vielen Bundesländern der Fall. Für Autobesitzer ist eine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung ratsam, um im Falle aller Fälle abgesichert zu sein. Diese müssen ebenfalls über den neuen Namen informiert werden.

Diese Änderungen nach der Hochzeit haben keine Eile, sollten aber schnellstmöglich erledigt werden. Denn auch die Versicherungen möchten auf dem neusten Stand sein und ihre Kundenakte aktualisieren.

Verträge aller Art

Symbolbild, Besprechung | © panthermedia.net /Goodluz
Symbolbild, Besprechung | © panthermedia.net /Goodluz

Auf der Checkliste der Dinge, die nach der Trauung geändert werden sollten, stehen auch diverse Verträge. Wohnt das Paar zusammen, läuft der Mietvertrag weiterhin auf den Nachnamen des eingetragenen Partners. Der Vermieter sollte jedoch über die Änderung Bescheid wissen.

Des Weiteren sollten die Verträge

  • der GEZ,
  • des Handyanbieters
  • des Kabel- und Telefonanbieters
  • für Zeitschriftenabonnements
  • und des Stromanbieters

auf den neuen Nachnamen ausgestellt werden. Manche Paare möchten gerne richtig im Telefonbuch eingetragen sein. Rufen Sie dafür die angegeben Rufnummer auf dem Telefonbuch für eine Änderung an.

Gibt es einen neuen Familiennamen? Dann müssen Kindergärten und Schulen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt, sollte der auf den neuen Familiennamen laufen. Sofern eine Vollmacht wie z. B. eine Patientenverfügung besteht, muss auch diese geändert werden.

Ärzte, Banken und Co.

Nach einer Heirat sollten Ärzte aller Art über die Änderung des Namens Bescheid wissen. Das ist ein guter Grund, um im kommenden Quartal alle Ärzte und dergleichen wie etwa:

  • dem Hausarzt
  • dem Augenarzt und der Optiker
  • dem Hautarzt
  • dem Zahnarzt
  • dem Gynäkologen
  • dem Physiotherapeuten
  • usw.

einen Besuch abzustatten. Die neue Krankenkassenkarte kann vorgelegt und der neue Name gleich eingetragen werden. Um sich von der anstrengenden Hochzeitsplanung zu erholen, ist der Gang zum Friseur oder zur Kosmetikerin eine gute Idee. Geben Sie auch hier Ihren neuen Nachnamen an. Eine der wichtigsten Änderungen nach der Hochzeit ist die Beantragung einer neuen Bankkarte. Nach wenigen Wochen erhalten Sie eine Chipkarte, die gleich eingesetzt werden kann.

Versuchen Sie, das vor Ihrer Trauung zu machen. So bekommen Sie die neue Karte gleich nach der Hochzeitsfeier und können wie gewohnt mit Kredit- oder Girokarte bezahlen. Neben der Kreditkarte und dem Girokonto sind Bausparverträge, Sparkonten usw. auf den neuen Nachnamen auszustellen. Dafür setzen Sie einen Brief oder füllen das Online-Formular des Anbieters aus. Ein Telefonanruf bei der Bank ist ebenso möglich und dauert nur wenige Minuten. Diese Information sollte Sie keinen Cent kosten. Achten Sie also darauf, dass nichts durch die Bank abgebucht wird.

Vereine, Fitnessstudio und Co.

Sind alle wichtigen bürokratischen Formalitäten erledigt, können Sie sich auf Ihre Freizeitaktivitäten konzentrieren. Sind Sie z. B. in einem Fitnessstudio gemeldet? Dann sollten Sie den Vertrag auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Das Gute daran ist, dass Sie gleich neue Konditionen verhandeln können.

Getreu dem Motto: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Manche Fitnessstudios und Co. geben Ihnen als kleines Hochzeitsgeschenk den einen oder anderen Bonus oder erlassen eine der Gebühren. Teilen Sie auch Ihren anderen Vereinen mit, dass Sie geheiratet haben. Die Jahresgebühr wird dann auf den neuen Nachnamen ausgeschrieben. In der Regel sollten keine Kosten für Sie entstehen.

Türschild, E-Mailadressen und Co.

Symbolbild, Ehepaar | © panthermedia.net /yacobchuk1
Symbolbild, Ehepaar | © panthermedia.net /yacobchuk1

Nichts verdeutlicht die Namensänderung so sehr wie der heimische Briefkasten. Bitten Sie Ihren Vermieter, ein neues Tür- und Briefkastenschild anfertigen zu lassen. Meist können Sie das auch selbst erledigen. Im besten Fall steht der frühere Name ebenfalls dabei, um ältere Post zu erhalten. Die meisten E-Mailadressen beinhalten oftmals den eigenen Nachnamen. Mit der Namensänderung richten sich viele Eheleute eine neue Adresse ein.

Das kommt besonders bei seriösem Schriftverkehr wie etwa bei Online-Bewerbungen zugute. Manche Paare legen sich auch eine gemeinsame E-Mailadresse an. Damit vermitteln Sie jedem Außenstehenden, dass Sie geheiratet haben. Wer seine Eheschließung auf Social-Media-Kanälen mitteilen möchte, kann das mit einem Posting tun. Ein Foto des Brautpaares von der Hochzeit oder Ähnliches eignet sich dafür hervorragend. Damit wissen auch nicht geladene Gäste von der Eheschließung und können dem frisch vermählten Brautpaar ihre Glückwünsche überbringen.

Versandhäuser

Erhalten Sie gerne Werbung von Versandhäusern? Dann geben Sie Ihren neuen Nachnamen an. Im Idealfall weiß Ihr Postbote Bescheid und liefert auch ältere Kataloge an Sie aus.
Ändern Sie auch Ihre Konten in Online-Versandhäusern und Co. Haben Sie einen Account bei einem Online-Shop, sollte dort der neue Name stehen. Das gilt vor allem für die Rechnungsanschrift oder bei einem Kauf auf Rechnung.

Fazit

Ehepaar, Sonnenuntergang | © panthermedia.net /halfpoint
Ehepaar, Sonnenuntergang | © panthermedia.net /halfpoint

Eine Hochzeit ist ein einmaliges und schönes Ereignis. Nach der Hochzeit fallen einige Behördengänge an, die sorgsam geplant werden sollten. Das können Sie teilweise vor der Hochzeit erledigen. Die Änderungen nach der Hochzeit sind wichtig, um gültige Papiere und Ausweise vorzuweisen oder bares Geld bei der Steuerklasse zu sparen.

Um nichts zu vergessen, sollte vor der Hochzeit eine Checkliste angelegt werden.

Checklisten

Die Checkliste für den neuen Nachnamen: 

  • Name eines Partners annehmen
  • beide behalten ihren Nachnamen
  • Doppelname
  • Familienname im Falle einer Scheidung

Die Checkliste für diverse Änderungen nach der Hochzeit: 

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein
  • Fahrzeugpapiere
  • Krankenkassenkarte
  • Monatsfahrkarte
  • Büchereiausweis
  • Steuerklasse
  • Visitenkarten
  • Arbeitgeber informieren
  • Ärzte, Frisör, Kosmetiker und Co. informieren
  • Bankkarten
  • Versicherungen aller Art
  • GEZ
  • Miet-, Strom-, Telefonvertrag usw.
  • Handyvertrag
  • Vollmachten
  • Vereine und Fitnessstudio
  • Briefkasten, E-Mailaccount
  • Versandhäuser
  • u. v. m.

Bei der Angabe eines neuen Nachnamens können Sie gleich neue Verträge aushandeln. Das spart einiges an Geld und freut das Sparschwein, das nach einer Hochzeitsfeier ordentlich gelitten hat. Hinzu kommt, dass Sie Ärzte aufsuchen und sich richtig durchchecken lassen können. Auf den ersten Blick erscheinen diese Gänge als zeitintensiv, gehören aber dazu und machen die schönste Zeit in Ihrem Leben aus. Mit der angegebenen Checkliste übersehen Sie nichts und können entspannt nach und nach diverse Änderungen vornehmen.